1. Präambel 

,Miteinander lernen – miteinander leben‘. So lautet der Wahlspruch unserer Schule. Die Theodor-Heuss-Realschule versteht sich als Schule für alle Kinder und Heranwachsenden. Alle Schüler*innen werden unabhängig von ihrer Begabung, Herkunft, Sprache, Religion, Ethnie oder Kultur aufgenommen. Alle sind willkommen und werden entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert, um ihnen so die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. So verstanden, geht die Inklusion an der THR alle an, alle Lehrenden, alle Schüler*innen, alle Eltern und Erziehungsberechtigten. 

Das nachfolgende schuleigene Inklusionskonzept ist nicht als fertiges Konzept zu verstehen. Vielmehr unterliegt es sich wechselnde Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die prozessorientiert gedacht werden müssen. Daher gilt es dieses Konzept in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, fortzuschreiben und ggf. zu verändern. 

2. Äußere Rahmenbedingungen 

Die Jahrgänge in der Theodor-Heuss-Realschule werden zwei- bzw. dreizügig unterrichtet. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen jeweils die Klasse a) des Jahrgangs. Bei Neuanmeldungen von Schüler*innen, beispielsweise durch Zuzug, wird nach Möglichkeit zunächst in der/den Parallelklasse/n eingeschult, um in der Inklusionsklasse Plätze für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf freizuhalten. Die Anzahl der Schüler*innen in der Inklusionsklasse ist geringer als in der Regelklasse. Zurzeit werden an der Theodor-Heuss-Realschule Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache sonderpädagogisch gefördert. 

2.1 Personelle Voraussetzungen 

Das Kollegium der Theodor-Heuss-Realschule besteht aus 44 Lehrkräften inklusive des sonderpädagogischen Teams, welches wiederum aus fünf Sonderpädagog*innen und einer Fachkraft Multiprofessionelles Team besteht. Jeweils eine Lehrkraft für Sonderpädagogik arbeitet zusammen im Klassenleitungsteam mit einer Regelschullehrkraft in einer inklusiven Klasse des Jahrgangs 5 bis 9 und ist entsprechend für diesen Jahrgang zuständig. Das hat den Vorteil, dass die inklusive Klasse mit möglichst vielen 

Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung unterrichtet wird, dadurch eine enge Lehrer*innen-Schüler*innen-Beziehung aufgebaut und viel individuelle Unterstützung gegeben werden kann. 

Unterstützt wird das Klassenleitungsteam bei Bedarf durch weitere Integrationsbegleiter*innen, die für eine/n bestimmte/n Förderschüler*in beantragt werden kann. 

Die Fachkraft Multiprofessionelles Team kommt zunehmend ab Klasse 8 in der inklusiven Klasse zur Berufsberatung zum Einsatz. In Klasse 9 und 10 übernimmt sie in Absprache mit der zuständigen Sonderpädagog*in verstärkt auch die Förderung der Förderschüler*innen in den Fächern Mathematik und Deutsch, um zielgerichtet auf einen möglichen realistischen Abschluss vorzubereiten. 

Darüber hinaus findet oftmals bei Schul- und Erziehungsschwierigkeiten sowie Konflikten und allgemeinen Lebensfragen eine enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin statt. Sie berät sowohl Schüler*innen und Lehrkräfte als auch Eltern und Erziehungsberechtigte, um frühzeitig Probleme zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Außerdem gibt es eine Kooperation mit der Familienberatungsstelle aus der Südstadt, sodass bei entsprechendem Bedarf alle 14 Tage die Möglichkeit besteht, sich durch eine Psychologin in der Schule beraten zu lassen. 

Ca. alle 14 Tage trifft sich das sonderpädagogische Team, um sich auszutauschen und gemeinsame Absprachen zu treffen. 

2.2 Räumliche Voraussetzungen 

Jede Klasse hat in der Schule ihren eigenen Klassenraum, in dem in vielen Fächern der Unterricht stattfindet. Für die naturwissenschaftlichen Fächer und die Fächer Kunst, Sport, Musik und Hauswirtschaft gibt es Fachräume, in die gewechselt werden kann. 

Für die sonderpädagogische äußere Differenzierung stehen mehrere Differenzierungsräume zur Verfügung, die sich im Optimalfall in der Nähe der Klassenräume befinden. Im vierten Stock liegt der Inklusionsraum und ein Vorbereitungsraum, in dem Fördermaterialien für das gemeinsame Lernen sowie Hilfsmittel bereitgestellt sind. Der Inklusionsraum dient ebenfalls als Raum zur sonderpädagogischen Förderung sowie als Raum für Besprechungen und Eltern- bzw. Beratungsgespräche. 

3. Unterrichtsorganisation und -durchführung 

3.1 Unterrichtsgestaltung in inklusiven Klassen 

Jede*r Schüler*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll an der Theodor- Heuss-Realschule, abhängig von den besonderen schulischen Gegebenheiten, beschult werden können. 

Um eine effektive Förderung aller Schüler*innen zu gewährleisten, wird in den Inklusionsklassen so weit wie möglich in Doppelbesetzung von Klassen– bzw. Fachlehrer*in und Sonderpädagog*in oder einer Fachkraft Multiprofessionelles Team gearbeitet. Idealerweise sollten die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in Doppelbesetzung unterrichtet werden, so dass sich eine Doppelbesetzung von etwa 12 Unterrichtsstunden pro Woche in den jeweiligen Inklusionsklassen ergibt. Das Unterrichtssetting wird dabei je nach individuellem Bedarf flexibel gestaltet. 

Oberstes Ziel ist es immer, die Doppelbesetzung gewinnbringend für alle Schüler*innen zu nutzen. Dabei können unterschiedliche Formen des Team- Teachings wie one teach-one observe, one teach-one assist, parallel teaching etc. eingesetzt werden. 

An der Theodor-Heuss-Realschule wird im Regelfall innerhalb des Klassenverbandes inklusiv beschult. Um in diesem Rahmen Lernerfolge zu ermöglichen, findet eine Vielzahl an Differenzierungsmöglichkeiten statt. Beispiele hierfür sind: 

  • Bei gleichem Lernziel erfolgt eine Erweiterung des zeitlichen Rahmens. 
  • Bei gleichem Lernziel wird individualisiertes Material bereitgestellt. 
  • Mehrere Schüler*innen erhalten eine individuelle Unterstützung durch eine Lehrkraft innerhalb einer Kleingruppe in separaten Räumen. 
  • Bei differenziertem Lernziel erfolgt eine Reduktion von Inhalten, wenn möglich, wird am gleichen Thema wie die Klasse gearbeitet. 

3.2 Individuelle Förderung 

Der Schwerpunkt der Förderung findet im gemeinsamen Unterricht statt und nicht in speziellen therapeutischen Maßnahmen oder Einzelförderungen. 

In individuellen Förderstunden werden weitere Fördermaßnahmen durchgeführt. Diese Fördermaßnahmen können sowohl wichtige Basiskompetenzen in den Entwicklungsbereichen fördern (beispielsweise Arbeits- und Sozialverhalten, Wahrnehmung, Motorik, Kommunikation etc.) als auch fachspezifisch angelegt sein. 

In der ab Klasse 7 einsetzenden Differenzierung erhalten die Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen statt des Differenzierungsunterrichts in drei bis vier Unterrichtsstunden pro Woche zusätzlichen Förderunterricht in den Hauptfächern oder/und je nach individuellen Bedarfen eine weitere Förderung in den wesentlichen Basiskompetenzen. 

Ab Klasse 8 erfolgt eine zusätzliche Berufsberatung koordiniert durch die Fachkraft Multiprofessionelles Team. In Kooperation mit weiteren Netzwerken wie der Reha-Berufsberatung, weiterführenden Berufsschulen, etc. wird frühzeitig individuell und gemeinsam mit der Schülerin bzw. dem Schüler sowie den Eltern eine realistische Perspektive für den weiteren Weg nach Verlassen der Theodor-Heuss-Realschule entwickelt. In dieser Phase können entsprechend der individuellen Entwicklung verstärkt Berufspraktika angeboten werden, die dann in der Regel einmal wöchentlich stattfinden sollten. 

Therapeutische Maßnahmen wie Logopädie, Psychotherapie, Ergotherapie etc. können von der Schule nicht angeboten werden und liegen im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Eine enge Absprache und ein enger Austausch sind aber zum Wohl der Schüler*innen und für einen erfolgreichen Bildungsweg von grundlegender Bedeutung. Daher wird seitens der Schule großer Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den außerschulischen Förderinstitutionen (Logopäd*innen, Psychotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, sozialpädagogische Zentren etc.) gelegt. Die Gespräche initiiert und koordiniert die sonderpädagogische Lehrkraft in Absprache mit den Erziehungsberechtigten. 

3.3 Arbeiten im Team 

Die Arbeit im Team zwischen Klassenlehrer*in und Sonderpädagog*in bzw. Fachkraft MPT ist durch Wertschätzung, Anerkennung und enge Zusammenarbeit gekennzeichnet. Der Austausch über den Entwicklungsstand der Schüler*innen findet in regelmäßigen Besprechungen statt. Hier liegt der Fokus auf positiven Entwicklungen und Fortschritten der Schüler*innen mit Förderbedarf. Dabei erfolgen gemeinsame Überlegungen zu Möglichkeiten der individuellen Förderung. So ist eine stetige Evaluation der Förderung und ihrer eventuellen Neuausrichtung gewährleistet. 

Des Weiteren werden fachliche Inhalte des zeitnahen Unterrichts sowie deren konkrete Planung besprochen und Möglichkeiten der Differenzierung erörtert. Die sonderpädagogische Lehrkraft erstellt Unterrichtsmaterial und Lernzielüberprüfungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Fachlehrer*innen leiten zu diesem Zweck alle Informationen zu geplanten Unterrichtsaktivitäten an die sonderpädagogische Lehrkraft weiter. 

3.4 Diagnostik 

Für die Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf stellt die im AOSF-Verfahren genutzte standardisierte Diagnostik den Ausgangspunkt zur Ist-Stand-Ermittlung dar. Daran anknüpfend erfolgen eine stetige Beobachtung und Überprüfung im Rahmen informeller Diagnostiken, um die Weiterentwicklung eines Schülers oder einer Schülerin zu beobachten. Im Rahmen der Schuleingangsphase werden zusätzlich Beobachtungen aus der Schuleingangsdiagnostik hinzugezogen. Auf fachlicher Ebene werden Lernstandskontrollen durchgeführt, um die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuell fördern zu können. Die Ergebnisse der formellen und informellen Diagnostik sind wichtiger Bestandteil der Förderplanung und der Beurteilung in den Gutachtenzeugnissen der Förderschüler*innen mit dem Förderbedarf Lernen. 

3.5 Förderplanung 

Für jeden Schüler und jede Schülerin mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird ein individueller Förderplan geschrieben. Dabei werden Schwerpunkte gesetzt und vorrangige Förderziele (= zu erwerbende Kompetenzen) benannt, die der/die Schüler/in zeitnah erreichen soll. Neben den Zielsetzungen wird beschrieben, wie dieses Ziel erreicht werden soll (= mögliche Maßnahmen und Zuständigkeiten). Der Förderplan wird einmal jährlich evaluiert und mit den Erziehungsberechtigten besprochen. In Einzelfällen wird auch zwischenzeitlich und nach individuellem Bedarf ein Förderplan evaluiert und nach den Bedürfnissen des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin fortgeschrieben. Die Förderpläne werden durch die sonderpädagogische Lehrkraft unter Berücksichtigung von Überlegungen und Anregungen aller am Lernprozess beteiligten Lehrkräfte und ggf. Therapeuten erstellt. 

Die Förderpläne dienen auch als Grundlage für die Gutachtenzeugnisse der Förderschüler*innen Lernen. Darüber hinaus dienen sie zur regelmäßigen jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. 

Das Format des Förderplans wird den Erfordernissen entsprechend überarbeitet und im Sinne einer Optimierung ggf. verändert. 

Die Förderpläne aller Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen zentralen Standort in den Akten der Förderschüler*innen und sind für die einzelnen Lehrkräfte zugänglich, um die individuelle Förderung danach auszurichten. 

3.6 Elternarbeit 

Hauptverantwortlich führt die sonderpädagogische Lehrkraft bzw. die Fachkraft MPT in der Regel Gespräche mit den Erziehungsberechtigten durch. Bei Bedarf wird ein Gespräch gemeinsam im Team mit Klassenleitung und sonderpädagogischer Lehrkraft oder gemeinsam mit der Schulsozialarbeiter*in vereinbart. Mögliche Aspekte dieser Gespräche sind z.B. die aktuelle Situation des Schülers oder der Schülerin, Perspektivplanung, Förderplan, Unterrichtsinhalte, Sichtweise bzw. Vorgehensweise von Eltern in ähnlicher Lage, Übergang zu Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung etc. Die Gespräche finden in der Regel zu den Elternsprechtagsterminen und kurz vor den Zeugnissen statt. Zusätzliche Termine werden nach Bedarf individuell vereinbart. 

3.7 Leistungsbewertung und Zeugnisse 

Schüler*innen mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache werden grundsätzlich nach Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schulformen zielgleich unterrichtet. 

Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im zieldifferenten Bildungsgang Lernen unterrichtet. In diesem Bildungsgang werden die Leistungen an den im Förderplan festgelegten Lernzielen beschrieben. Diese können sich an den allgemeinen Richtlinien und Lehrplänen der vorhergehenden Klassenstufe der Hauptschule orientieren. Die Leistungsbewertung orinetiert sich an individuellen Anstrengungen und Lernfortschritten sowie die Ergebnisse des Lernens. 

Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen erhalten ein Textzeugnis, bei dem ggf. auch Noten mit aufgeführt sind. Diese Noten entsprechen dann den Hauptschulrichtlinien des vorhergehenden Jahrgangs. Die Schulkonferenz hat bezüglich der Benotung beschlossen, dass in den Zeugnissen der Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Lernen gemäß den Vorgaben des §33 AO-SF in einzelnen Fächern zusätzlich die Vergabe von Noten möglich ist. Bewertungsgrundlage bildet dabei der Stoff der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Haupt- bzw. Grundschule. 

Einmal jährlich wird in der Klassenkonferenz darüber entschieden, ob für die betroffenen Schüler*innen weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht und/oder ob der Förderort weiterhin geeignet ist. Der jeweilige Bereich mit Förderschwerpunkt und Bildungsgang wird im Zeugnis unter dem Stichwort ,Bemerkungen‘ aufgeführt. 

3.8 Abschlüsse 

An der Theodor-Heuss-Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (siehe BASS, Abschnitt 6, §§ 40-43) erworben werden: 

  • Erster Schulabschluss 
  • Erweiterter Erster Schulabschluss 
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) 
  • Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe 

Diese Abschlussmöglichkeiten gelten auch für alle zielgleich geförderten Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache, die im allgemeinen Bildungsgang unterrichtet wurden. 

Für Förderschüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem zieldifferenten Bildungsgang Lernen gilt: 

  • Die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen. Die Schüler*innen erhalten ein beschreibendes Abschlusszeugnis. 
  • In einem besonderen Bildungsgang kann die Klasse 10 bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HSA 9) gleichgestellten Abschluss führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen der Schüler*innen ab Klasse 9 (2. Halbjahr) in allen Unterrichtsfächern zusätzlich mit einer Note bewertet werden und entsprechend den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entsprechen. 

3.9 Übergang Schule - Beruf 

Ein wichtiger Baustein der Arbeit in inklusiven Klassen ist die berufliche Orientierung ab Klasse 8. Die Instrumente der Berufsorientierung (BO) wie der Berufswahlpass, die Potentialanalyse und Berufspraktika werden von den Förderschüler*innen mit durchlaufen und engmaschig durch die sonderpädagogische Fachkraft bzw. die Fachkraft MPT begleitet. Darüber hinaus intensiviert die Fachkraft MPT ab Beginn der Klasse 9 die Berufswahlorientierung individuell zusätzlich für die Schüler*innen mit Förderbedarf. Diese kann ganz individuell auf die Situation des entsprechenden Schülers bzw. der entsprechenden Schülerin angepasst sein: 

Zum Beispiel wird ggf. mit Hilfe der Agentur für Arbeit (Abteilung Rehaberatung) darauf hingearbeitet, dem Schüler oder der Schülerin mit Förderbedarf Lernen einen Übergang in eine Bildungseinrichtung mit beruflicher Ausrichtung evtl. auch bereits zur Klasse 10 zu ermöglichen. Bei Bedarf erfolgt eine begleitete Hospitation in die gewählte Einrichtung, um Unsicherheiten abzubauen und neue Bezugspersonen bereits im Vorfeld kennenzulernen. 

Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen, die ein Abgangszeugnis oder den im besonderen Bildungsgang dem Hauptschulabschluss (HSA9) gleichgestellten Abschluss nach Klasse 10 erwerben, erhalten durch das Inklusionsteam eine individuelle Berufsberatung und Unterstützung in der Bewerbungsphase, um einen sicheren Anschluss an den Hauptschulabschluss vorzubereiten. 

 


Zum Download: Schulinternes Inklusionskonzept der THR


Zwei unserer Sonderpädagoginnen der THR am Tag der offenen Schule: