Bei der Leistungsbewertung werden die Ergebnisse der schriftlichen Klassenarbeiten sowie die sonstige schriftliche, mündliche und praktische Mitarbeit berücksichtigt.

 

Bewertung in Fächern mit schriftlichen Klassenarbeiten:

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie dem Wahlpflichtfach im Differenzierungsbereich ab Klasse 7 werden Klassenarbeiten geschrieben. Diese werden laut Fachkonferenzbeschlüssen im Fach Mathematik zu 60%, in allen anderen Fächern zu 50% für die Endnote berücksichtigt. Die übrigen 40% bzw. 50% ergeben sich aus der sogenannten "sonstigen Mitarbeit" (siehe unten).

 

Bewertung in Fächern ohne schriftliche Klassenarbeiten:

In allen anderen Fächern werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Bewertung setzt sich hier zu 100% aus der "sonstigen Mitarbeit" zusammen.

 

Übersicht:

Fach

Anteil der schriftlichen Klassenarbeiten
an der Gesamtnote

Anteil der sonstigen Mitarbeit
an der Gesamtnote

 

Mathematik

 

60% 40%

Deutsch,
Englisch,
Französisch,
Fächer des Differenzierungsbereichs ab Klasse 7 (Biologie WP, Sowi/PÖG WP, Kunst WP)

 

50% 50%

Fächer ohne schriftliche Klassenarbeiten

 

  100%

 

Bewertung der Klassenarbeiten:

Die schriftliche Leistung wird in allen Fächern anhand des prozentualen Anteils der Gesamtpunktzahl der jeweiligen Klassenarbeit nach einem festgelegten Schlüssel ermittelt. Den Schlüssel erfahren Sie bei der jeweiligen Fachkonferenz bzw. bei der Beschreibung des jeweiligen Fachs.

  

Bewertung der sonstigen Mitarbeit:

Die sonstige Mitarbeit umfasst

  • mündliche Leistungen
  • schriftliche Leistungen: Lernzielkontrollen (Tests/Vokabeltests), Hausaufgabenkontrollen, Heft- und Mappenführung
  • Präsentationen, Referate, Vorträge
  • praktische Mitarbeit

Die Kriterien für die Beurteilung der sonstigen Mitarbeit in den einzelnen Fächern werden von den Fachkonferenzen festgelegt. Informationen zu den einzelnen Fächern finden Sie bei dem jeweiligen Unterrichtsfach auf dieser Homepage.

 

Aspekte für die Bestimmung der Zeugnisnoten am Ende des Schuljahres:

Bei der Bestimmung der Zeugnisnote (2. Halbjahr) bzw. der Vornote (Jahrgang 10) werden entsprechend der allgemeinen Prüfungsordnung die Leistungen des 1. Schulhalbjahres in angemessener Weise berücksichtigt. Dies bedeutet nicht die Ermittlung des arithmetischen Mittels aller Noten des Schuljahres. Vielmehr sollen individuelle Entwicklungen berücksichtigt werden.

Entsprechend der Richtlinien für die Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 gilt für die Festlegung der Abschlussnote in Klasse 10:

  • Für die Festlegung der Abschlussnote werden die Vornote und die ZP10-Prüfungsnote zu jeweils 50% berücksichtigt.
  • Bei einer Abweichung um eine Notenstufe kann sowohl zugunsten der besseren als auch zugunsten der schlechteren Note entschieden werden.
  • Bei einer Abweichung um zwei Notenstufen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Prüfung. Wird diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, ist die Abschlussnote das arithmetische Mittel von Vornote und ZP10-Note.
  • Bei einer Abweichung um drei oder mehr Notenstufen ist die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung verpflichtend.
  • Für die Ermittlung der Abschlussnote bei der Durchführung einer mündlichen Prüfung gilt folgende Gewichtung:
    Vornote 50%, ZP10-Prüfungsnote 30%, Note der mündlichen Prüfung 20%